Corona-Update

Ab 10. Mai 2021 gelten folgende Regeln: liegt die 7-Tage-Inzidenz seit 5 Tagen unter 100, wird am 6. von der kreisfreien Stadt/dem Landratsamt verkündet, dass Lockerungen eintreten. Diese sollten dann in der Regel am folgenden (7.Tag) in Kraft treten.

Zu diesen Lockerungen zählen auch meine kosmetischen Dienstleistungen wie Gesichtsbehandlungen. Diese sind dann wieder erlaubt. Fußpflege ist dann auch wieder ohne Corona-Test möglich.

Sollten die Zahlen wieder über 100 steigen, gilt eine Wartezeit von nur drei Tagen, bis die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Dann sind wieder nur Fußpflegen mit Corona-Test erlaubt und sonst nichts. Vorerst gilt dieses System bis zum 2. Juni 2021.

Sollten Sie den Überblick verloren haben (zurecht), rufen Sie mich gerne rechtzeitig vor Ihrem Termin an.

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